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Scheidung online - einfach, schnell und günstig

Grundsätzlich ist es ist in Deutschland nicht möglich, sich ohne Beteiligung eines Familiengerichts und eines Anwalts scheiden zu lassen. Das geltende Gesetz schreibt andererseits aber lediglich vor, dass der Scheidungsantrag von einem Anwalt unterzeichnet sein muss. Somit ist es für die Bearbeitung einer Scheidung nicht zwingend notwendig, zwei Anwälte zu beauftragen. Es ist möglich, dass ein Ehepartner mit einem Anwalt die Scheidung beantragt, der andere Ehepartner diesem Scheidungsantrag lediglich zustimmt. Diese Vorgehensweise erspart den scheidungswilligen Ehepartnern erhebliche Kosten. Dadurch lassen sich die Anwaltsgebühren halbieren. Voraussetzung für ein derartiges Vorgehen ist aber, dass sich die Parteien einig sind.

Sie können daher Kosten durch eine Online-Scheidung sparen, indem Sie mich mit Ihrer Scheidung beauftragen und indem Sie sich weitestgehend einig sind.

Als Fachanwalt für Familienrecht habe ich hinreichende Erfahrungen, bei geringem Einkommen, Hartz IV oder Sozialhilfebezug, ist sogar eine absolut kostenlose Scheidung möglich. Dies gilt im Übrigen unabhängig davon, ob die Scheidung online beantragt wird oder nicht. Erwähnenswert ist auch, dass eine Online-Scheidung eine erhebliche Zeitersparnis bedeutet. Ichh führe Ihre Scheidung schnell, unkompliziert und so günstig wie möglich durch. Ich gestalte bereits seit Jahren deutschlandweit Scheidungen und bediene mich dabei zum großen Teil der modernen Kommunikationsformen. Eine Scheidung ist bereits nach wenigen Monaten möglich.

Der Scheidungsauftrag kann einfach hierbei ganz unbürokratisch über das bereitgestellte Online-Formular erteilt werden. Die sonst üblichen zeitaufwändigen Anwaltsbesuche sind mit bei einer Online-Scheidung nicht erforderlich.
Als Ihr Fachanwalt für Familienrecht unterstütze ich Sie in allen rechtlichen und formalen Angelegenheiten. Alle notwendigen Informationen und Unterlagen bekommen Sie über den Kontakt zum mir -Ihrem Anwalt – telefonisch oder schriftlich. Die Erledigung sämtlicher Formalitäten ist bei einer Online-Scheidung selbstverständlich inbegriffen und auch die Anwesenheit eines Anwalts beim endgültigen Scheidungstermin vor Gericht.
Da die Kommunikation bei einer Online-Scheidung sowohl über E-Mail, Telefon oder Fax stattfinden kann, ersparen sich die Parteien aufwendige Wege und Korrespondenzen, wodurch sich auch die benötigte Zeit für die Scheidung erheblich verkürzt.
Ich werde oft gefragt, worin sich für mich der Unterschied zwischen einer klassischen Beauftragung eines Anwalts und einer Online Scheidung darstellt. Nun für mich persönlich ist jedes Mandat von der gleichen Sorgfalt und dem gleichen Vertrauensverhältnis geprägt, unabhängig davon, ob es sich um eine klassische Beauftragung oder eine Online-Scheidung handelt. Gleiches gilt uneingeschränkt auch für Prozesskostenhilfemandate.
Der wesentliche Unterschied liegt darin, dass eine Online-Scheidung nicht für streitige Scheidungen taugt. Für derartige Konflikte erscheint eine klassische Beauftragung mehrerer Anwälte sinnvoller, was dann aber auch entsprechende Kostenfolgen nach sich zieht.
Haben Sie noch Fragen zum umfangreichen Thema einer Online-Scheidung?
Schauen Sie sich einfach auf den folgenden Seiten um und nehmen Sie die zahlreichen Kontaktmöglichkeiten wahr.
Zu einem unverbindlichen und persönliches Erstgespräch stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung.

Harts IV
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Eine kostenlose Scheidung ist bei Hartz IV und geringem Einkommen möglich.

Niedrigpreis
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Niedrigstpreisgarantie!
Scheidung online zum Niedrigpreis.

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Scheidung online - einfach, schnell und günstig

Grundsätzlich ist es ist in Deutschland nicht möglich, sich ohne Beteiligung eines Familiengerichts und eines Anwalts scheiden zu lassen. Das geltende Gesetz schreibt andererseits aber lediglich vor, dass der Scheidungsantrag von einem Anwalt unterzeichnet sein muss. Somit ist es für die Bearbeitung einer Scheidung nicht zwingend notwendig, zwei Anwälte zu beauftragen. Es ist möglich, dass ein Ehepartner mit einem Anwalt die Scheidung beantragt, der andere Ehepartner diesem Scheidungsantrag lediglich zustimmt. Diese Vorgehensweise erspart den scheidungswilligen Ehepartnern erhebliche Kosten. Dadurch lassen sich die Anwaltsgebühren halbieren. Voraussetzung für ein derartiges Vorgehen ist aber, dass sich die Parteien einig sind.

Sie können daher Kosten durch eine Online-Scheidung sparen, indem Sie mich mit Ihrer Scheidung beauftragen und indem Sie sich weitestgehend einig sind.

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Da die Kommunikation bei einer Online-Scheidung sowohl über E-Mail, Telefon oder Fax stattfinden kann, ersparen sich die Parteien aufwendige Wege und Korrespondenzen, wodurch sich auch die benötigte Zeit für die Scheidung erheblich verkürzt.
Ich werde oft gefragt, worin sich für mich der Unterschied zwischen einer klassischen Beauftragung eines Anwalts und einer Online Scheidung darstellt. Nun für mich persönlich ist jedes Mandat von der gleichen Sorgfalt und dem gleichen Vertrauensverhältnis geprägt, unabhängig davon, ob es sich um eine klassische Beauftragung oder eine Online-Scheidung handelt. Gleiches gilt uneingeschränkt auch für Prozesskostenhilfemandate.
Der wesentliche Unterschied liegt darin, dass eine Online-Scheidung nicht für streitige Scheidungen taugt. Für derartige Konflikte erscheint eine klassische Beauftragung mehrerer Anwälte sinnvoller, was dann aber auch entsprechende Kostenfolgen nach sich zieht.
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Tragen Sie die von mir benötigten Daten in das auf dieser Seite bereitgestellte Formular ein und senden dieses an mich ab.

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übersende ich aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben eine Kalkulation der auftretenden Kosten und teile Ihnen diese schnellstmöglich mit.

Schnell und unbürokratisch

stelle ich einen Scheidungsantrag, das zuständige Familiengericht bestimmt einen Termin, zu dem Sie und Ihr Ehepartner erscheinen müssen, nach ca. 15 Minuten sind Sie geschieden.

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